Aufrufe: 0 Autor: Site-Editor Veröffentlichungszeit: 20.04.2026 Herkunft: Website
An alle Fahrer von Schweinetransportfahrzeugen, Zuchtbetrieben und relevanten Führungskräften:
Um die Sicherheit und Gesundheit lebender Schweine während des Transports zu gewährleisten, die Ausbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern, den Betrieb von Schweinetransportfahrzeugen zu standardisieren und die legitimen Rechte und Interessen von Zuchthaushalten und verbundenen Unternehmen zu schützen, wird hiermit diese Bekanntmachung herausgegeben, um die relevanten Anforderungen an Schweinetransportfahrzeuge zu klären. Alle relevanten Einheiten und Einzelpersonen müssen sich strikt daran halten.
1. Fahrzeuganforderungen
Alle Schweinetransportfahrzeuge müssen den nationalen und lokalen relevanten Standards für Transportfahrzeuge für lebende Tiere entsprechen und mit den erforderlichen Einrichtungen wie Belüftung, Temperaturkontrolle, rutschfesten Böden und Geländern ausgestattet sein. Die Fahrzeugkarosserie muss intakt, frei von Beschädigungen, Undichtigkeiten und Verschmutzungen sein und regelmäßig überprüft und gewartet werden, um einen normalen Betrieb sicherzustellen. Vor jedem Transport muss das Fahrzeug gründlich gereinigt und desinfiziert werden und es muss ein Desinfektionsprotokoll für zukünftige Inspektionen erstellt werden.
2. Ladeanforderungen
Beim Verladen lebender Schweine muss die Dichte angemessen sein, um eine Überfüllung zu vermeiden, die zu Verletzungen, Stressreaktionen oder sogar zum Tod der Schweine führen kann. Der Ladevorgang soll schonend erfolgen, ohne grobe Handgriffe wie Schlagen oder Schieben. Schweine unterschiedlichen Alters, unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Gesundheitszustands müssen getrennt verladen werden, um Kämpfe und Kreuzinfektionen zu verhindern. Vor dem Verladen muss der Gesundheitszustand jedes Schweins überprüft werden. Kranke, geschwächte oder verletzte Schweine dürfen nicht zum Transport verladen werden.
3. Anforderungen an den Transportprozess
Die Fahrer müssen sich strikt an die Verkehrsregeln halten, gleichmäßig fahren, plötzliches Beschleunigen, Abbremsen und scharfe Kurven vermeiden und die Stöße des Fahrzeugs so gering wie möglich halten. Während des Transports muss die Belüftung des Fahrzeugs ungehindert bleiben und die Temperatur im Inneren des Fahrzeugs muss entsprechend den Wetterbedingungen in einem angemessenen Bereich (im Allgemeinen 15–25 °C) kontrolliert werden. Es ist strengstens verboten, sich längere Zeit in dicht besiedelten Gebieten, Vieh- und Geflügelfarmen oder verschmutzten Gebieten aufzuhalten. Die Transportzeit ist so weit wie möglich zu verkürzen und bei Langstreckentransporten müssen die Schweine regelmäßig mit der notwendigen Ruhe und Trinkwasser versorgt werden.
4. Entladeanforderungen
Nach der Ankunft am Bestimmungsort muss das Entladen ordnungsgemäß und schonend erfolgen, um Verletzungen der Schweine zu vermeiden. Nach der Entladung ist das Transportfahrzeug unverzüglich erneut zu reinigen und zu desinfizieren sowie das Desinfektionsprotokoll zu führen. Der Entladeort muss sauber und ordentlich sein und weit vom Brutgebiet entfernt sein, um eine Kreuzkontamination zu verhindern.
5. Verantwortungsanforderungen
Alle relevanten Einheiten und Einzelpersonen müssen Verantwortungsbewusstsein entwickeln, die oben genannten Anforderungen strikt umsetzen und die Sicherheit und Gesundheit des Schweinetransports gewährleisten. Für diejenigen, die gegen die einschlägigen Bestimmungen verstoßen und zu Verletzungen, zum Tod von Schweinen oder zur Ausbreitung von Tierseuchen führen, werden die entsprechenden Verantwortlichkeiten gemäß den nationalen Gesetzen und Vorschriften verfolgt.
Sollten während des Implementierungsprozesses Fragen auftreten, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Leitungsabteilung.